vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 30. 11. 2000, 98/18/0290 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2002/442ZfV 2002, 212

§ 37 FrG (Aufenthaltsverbot; Dauer; Interessenabwägung; gewichtige persönliche Interessen)

VwGH 30.11.2000, 98/18/0290

Nach der hg Rsp ist ein Aufenthaltsverbot - unter Bedachtnahme auf § 39 Abs 1 FrG - für jenen Zeitraum, nach dessen Ablauf vorhersehbarerweise der Grund für seine Verhängung weggefallen sein wird, und auf unbestimmte Zeit (unbefristet) zu erlassen, wenn ein Wegfall des Grundes für seine Verhängung nicht vorhergesehen werden kann (07.07.1999, 99/18/0226, mwH). Als für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes maßgebl Umstände gem § 39 Abs 2 leg cit ist außer dem konkreten gesetzten Fehlverhalten und der daraus resultierenden Gefährdung öffentl Interessen auch auf die privaten und familiären Interessen iSd § 37 FrG Bedacht zu nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!