§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Organisationsänderung mittels neuer Geschäftseinteilung, Begründungspflicht, sachliche Rechtfertigung)
BerK 13.03.2001 GZ 8/9-BK/01
Organisatorische Änderungen sind nach der Rsp des VwGH zwar grundsätzlich als wichtiges dienstliches Interesse, das eine qualifizierte Verwendungsänderung rechtfertigt, anerkannt worden (VwGH 08.11.1995, 95/12/0205), setzen jedoch eine sachliche Begründung für diese Maßnahme voraus (VwGH 23.06.1993, 92/12/0085; 08.11.1995, 95/12/0205)