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BerK 17. Mai 2001, GZ 120/11-BK/00 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 2001/1951ZfV 2001, 887

§ 38 Abs 3 Z $ 4 BDG 1979 (rechtskräftige Disziplinarstrafe; Beamter in Leitungsfunktion, Art und Schwere der Dienstpflichtverletzung, Versetzung als objektiv notwendige Maßnahme zur Sicherstellung eines funktionierenden Dienstbetriebes, gelindeste Maßnahme)

§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung)

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