§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, schwer wiegendes Spannungsverhältnis, mangelnde Führungsqualitäten, Abberufung von Leitungsfunktion, stellvertretender Postenkommandant)
BerK 02.03.2001 GZ 98/55-BK/00
Mit dem angef Bescheid wurde der BW von der Funktion als erster Stellvertreter des Kommandanten eines GP (VGr E 2a, FG 6) abberufen und als Sachbearbeiter der VGr E 2a, FG 2 bei einem GP des Nachbarbezirkes in Verwendung genommen.