§ 38 Abs 3 Z $ 4 BDG 1979 (rechtskräftige Disziplinarstrafe; Beamter in Leitungsfunktion, Art und Schwere der Dienstpflichtverletzung, Versetzung als objektiv notwendige Maßnahme zur Sicherstellung eines funktionierenden Dienstbetriebes, gelindeste Maßnahme)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung)