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VfGH 4. 10. 2000, G 92/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1931ZfV 2001, 878

Art 140 Abs 1 letzter Satz (Gesetzesprüfung , Individualantrag; bestimmtes Aufhebungsbegehren; mehrfach novelliertes Gesetz, präzise Angabe der zu prüfenden Fassung)

§ 62 Abs 1 VfGG (Gesetzesprüfungsantrag, Begehren, das Gesetz zur Gänze oder bestimmte Teile aufzuheben; Präzisierung der zu prüfenden Fassung eines mehrfach novellierten Gesetzes; ASVG)

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