Art 37 B-VG (vermögensrechtliche Ansprüche an den Bund, die Länder, die Bezirke, die Gemeinden und Gemeindeverbände, keine Austragung im ordentlichen Rechtsweg, keine Erledigung durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde; im Gemeinschaftsrecht wurzelnde Erstattungs- bzw Staatshaftungsansprüche, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte; Begehren auf Rückzahlung des bzw Entschädigung für der Höhe nach zu Unrecht entrichtetes Benützungsentgelt für die Brenner Autobahn)