Art 137 (vermögensrechtliche Ansprüche gegen Gebietskörperschaften außer bei Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder der Verwaltungsbehörden; Zulässigkeit eines Klagebegehrens auf Rückforderung von Abschleppkosten)
§ 24 Abs 1 lit e StVO (Halte- und Parkverbote, Haltestellenbereich)