§ 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 (Erstniederlassungsbewilligung; Versagungsgrund; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; ausnahmsweise zulässige Inlandsantragstellung; unrechtmäßiger Aufenthalt nach Ablauf der Aufenthaltsbewilligung)
BVG BGBl 1973/390 (ebenso)