§ 24 Abs 9 VBG idF BGBl 1995/522 (Beendigung des Dienstverhältnisses bei einjähriger Dienstverhinderungen wegen Unfalls oder Krankheit)
Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; unmittelbarer aktueller Eingriff, keiner; zumutbarer anderer Weg der Rechtsdurchsetzung, Anrufung des Arbeitsgerichts)