Art 140 Abs 1 letzter Satz B-VG (Gesetzesprüfung, Individualantrag; Legitimation keine; keine unmittelbare Berührtheit durch das Gesetz im Falle einer durch Verordnung durchzuführenden Gesetzesbestimmung)
§ 41 Abs 2 und 3 PensionsG idF BGBl I 1997/138 (Anpassung der Beamtenpensionen entsprechend dem Anpassungsfaktor nach dem ASVG statt bisheriger Abhängigkeit der Beamtenpensionen von den Bezügen der aktiven Beamten)