§ 31 Abs 5 Oö BauO 1994 (Bauverfahren, subjektive Rechte der Nachbarn; heranrückende Bebauung; Einwendungen, mit denen Immissionen von bestehender benachbarter Betriebsanlage geltend gemacht werden, die auf das geplante Vorhaben einwirken; Zurückweisung, weil in geringerer Entfernung bereits Wohnbauten vorhanden)