§ 117 Abs 4 WRG (Unzulässigkeit der Berufung über Entschädigungsfragen; negative Entscheidung über Entschädigung bei fehlendem Ausspruch oder fehlendem ausdrücklichem Vorbehalt einer späteren Entscheidung über die Entschädigung)
VwGH 09.03.2000, 99/07/0025