§ 13 Abs 3 AVG (Mängelverbesserung; nicht erforderlich, wenn die Berufung ungeachtet des diesbezüglichen Hinweises in der RM-Belehrung keine Begründung aufweist, mag auch die Rechtsmittelbelehrung hinsichtlich des Erfordernisses eines Berufungsantrages unvollständig sein)
§ 61 Abs 1 AVG idF vor BGBl I 1998/158 (Rechtsmittelbelehrung; betr begründeten Berufungsantrag)