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VwGH 29. 9. 2000, 99/02/0356 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2001/1796ZfV 2001, 838

§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, unvorhergesehenes Ereignis; Strafverfügung, Einspruch im Wege der Post, kein Einlangen bei Behörde, zuverlässiger Postverkehr zwischen Österreich und Deutschland; Keine eingeschriebene Postaufgabe, minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden, keines)

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