§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Verletzung von Bescheidauflagen, Diskrepanz zwischen Bezeichnung des Betriebsinhabers und des Geschäftsführers zwischen Anzeige und Straferkenntnis, Bedeutung, keine; kein diesbezüglicher Einwand in Berufung und Berufungsverhandlung)
VwGH 27.09.2000, 2000/04/0087