§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Verletzung von Bescheidauflagen, Notwendiger Spruchinhalt, Text der Bescheidauflage; Text der verwiesenen ÖNORM, keiner)
§ 44a Z 2 VStG (Sprucherkenntnis, Spruch, verletzte Verwaltungsvorschrift; auch Punkt einer ÖNORM auf die Bescheidauflage verweist)