Art 131 Abs 1 Z1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation keine; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung; vollinhaltliche Stattgebung eines Rechtsmittels)
§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legimation keine, Mangel der Berechtigung zur Erhebung; Beschwerde gegen Bescheid, mit dem Rechtsmittel vollinhaltlich stattgegeben)