§ 1 BG über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens idF BGBl 1994/645 (Entschädigungen für Prüfer)
§ 3 Abs 1 BG über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens idF BGBl 1994/645 (ebenso; Gebührlichkeit für jeden Kandidaten und für jeden Prüfungsteil)