§ 20 StVO (Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit; Feststellung der Überschreitung durch geeichtes Laser-Messgerät, Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung, kein Beleg der vorgeschriebenen Kontrollen im Messprotokoll)
§ 99 Abs 3 lit a StVO (Übertretung)