§ 24 Abs 1 lit d StVO (Halteverbote, Fünfmeterbereich; Unterlassung des Anziehens der Feststellbremse, Verantwortung für durch Fremdeinwirkung herbeigeführte Änderung der Abstellposition des Fahrzeuges, fahrlässiges Verhalten)
VwGH 14.07.2000, 98/02/0290