§ 9 Abs 2 LFG (Außenabflüge und Außenlandungen, Bewilligung des LH; Auslegung eines Bewilligungsbescheides, der ua für Foto- und Filmflüge erteilt wurde; Außenlandung und -abflug für einen Personentransport, ua eines Zeitungsfotografen; zu einem Open-Air Konzert)
§ 146 Abs 1 LFG (Übertretung)