§ 30 Abs 1 Sbg JagdG 1993 (Verpachtung einer Gemeinschaftsjagd im Wege eines freien Übereinkommens, Zustimmung der Grundeigentümer)
§ 30 Abs 2 Sbg JagdG 1993 (Zustimmung gilt als erteilt, sofern nicht Widerspruch erhoben wird)
§ 30 Abs 3 Sbg JagdG 1993 (Widerspruchsrecht)