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VwGH 27. 9. 2000, 2000/04/0151 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/1672ZfV 2001, 810

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Absehen, vorwiegendes Gläubigerinteresse, Voraussetzungen, ua Verfügen über ausreichende liquide Mittel zur Schuldentilgung; Bindung an Erklärung über ins Auge gefasste besondere Art der Gewerbeausübung, keine)

VwGH 27.09.2000, 2000/04/0151

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