§ 367 Z 25 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Verletzung von Bescheidauflagen)
§ 370 Abs 5 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Verantwortlichkeit, Filialgeschäftsführer)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Verletzung von Bescheidauflagen, Diskrepanz zwischen Bezeichnung des Betriebsinhabers und des Geschäftsführers zwischen Anzeige und Straferkenntnis, Bedeutung, keine; kein diesbezüglicher Einwand in Berufung und Berufungsverhandlung)