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VwGH 27. 9. 2000, 2000/04/0087 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/1665ZfV 2001, 809

§ 367 Z 25 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Verletzung von Bescheidauflagen)

§ 370 Abs 5 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Verantwortlichkeit, Filialgeschäftsführer)

§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Verletzung von Bescheidauflagen, Diskrepanz zwischen Bezeichnung des Betriebsinhabers und des Geschäftsführers zwischen Anzeige und Straferkenntnis, Bedeutung, keine; kein diesbezüglicher Einwand in Berufung und Berufungsverhandlung)

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