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VwGH 12. 7. 2000, 2000/04/0102 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/1666ZfV 2001, 809

§ 359b GewO 1994 (Betriebsanlagen, vereinfachtes Verfahren, Voraussetzungen, Prüfung, Nachbarn, Parteistellung, keine; lediglich Anhörungsrecht)

VwGH 12.07.2000, 2000/04/0102

Im vereinfachten Verf nach § 359b GewO 1994 kommt den Nachbarn ledigl das Recht auf Anhörung zu; eine Verletzung in diesem Recht bringt die Bfin nicht vor. Darüber hinaus aber kommt den Nachbarn kein Recht zu, dessen Beeinträchtigung sie in diesem Verf als Verletzung ihrer subj-öff Rechte geltend machen können.

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