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VwGH 12. 7. 2000, 98/04/0212 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2001/1658ZfV 2001, 807

§ 87 Abs 2 GewO 1994 (Gewerbeberechtigung, Entziehung, Absehen, vorwiegendes Gläubigerinteresse)

§ 41 Abs 1 VwGG (Prüfung des angefochtenen Bescheides, Entscheidungsgrundlage, Sachverhaltsannahme der belangten Behörde; Berücksichtigung später eingetretener Tatsachen, keine)

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