§ 81 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung, Genehmigungspflicht; Ermächtigung lediglich zur Regelung einer bisher bescheidmäßig nicht geregelten „Änderung“; Betriebszeit, Beseitigung oder Abänderung ohne Anstreben einer Änderung der Anlage, keine)
VwGH 27.09.2000, 98/04/0093