§ 5 Wr ReinhalteV 1982 (Verbot der Verunreinigung von anderen als in § 4 genannten Teilen; örtliche Gesundheitspolizei)
§ 9 Wr ReinhalteV 1982 (Behördliche Aufträge und Anordnungen; Bescheid, Adressat; Eigentümer des Gebäudes, bei Verpachtung oder anderer Nutzung auch Pächter oder Nutzungsberechtigter)