§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Verfolgung durch Private, Gründe nach der FlKonv, keine, Attentat durch „Mafia“, Armenien)
VwGH 26.07.2000, 2000/20/0251
Der Bf (StA Armenien) hat nicht behauptet, er sei wegen einer - ihm allenfalls unterstellen - best polit Gesinnung verfolgt, sondern er stützte seinen AsylA darauf, dass er einen Betrugsfall mit Hilfsgütern zu Gunsten armen Notleidender festgestellt habe. Er habe anlässl der Verteilung von Hilfsgütern bemerkt, dass Lebensmittelplakate nicht verteilt, sondern zum Zwecke des Verlaufes in diversen Geschäften abgezweigt worden seien. Nachdem er deshalb Anzeige auf einer Polizeidienststelle erstattet habe, sei es zu einem Attentatversuch gegen ihn gekommen.