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VfGH 28. 6. 2000, B 642/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1516ZfV 2001, 702

§ 15 Abs 2 VfGG (Antrag, Darstellung des Sachverhaltes; Fehlen ist nicht verbesserbarer Inhaltsmangel)

§ 82 Abs 2 VfGG (Beschwerden; genaue Darlegung des Sachverhaltes)

VfGH 28.06.2000, B 642/00

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