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VfGH 6. 4. 2000, B 508/00 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/1515ZfV 2001, 701

Art 144 Abs 1 B-VG (Beschwerden, Rechtsverletzungsbehauptung; Verletzung von Gemeinschaftsrecht kein Prüfungsgegenstand)

§ 35 Abs 1 VfGG (sinngemäße Anwendung der ZPO und des EGZPO; keine Rechtsgrundlage für Erlassung einer einstweiligen Verfügung)

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