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VfGH 6. 3. 2000, B 377/98 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2001/1504ZfV 2001, 691

§ 47 Abs 1 AlVG (Mitteilung über den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld)

§ 51 Abs 2 AlVG (Auszahlung der Leistungen, Barzahlung über die Postsparkasse, auf Antrag Überweisung auf ein Konto bei einer Kreditunternehmung; hoheitliches Handeln bei Auszahlung des Arbeitslosengeldes)

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