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VwGH 31. 3. 2000, 99/02/0101 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2001/1376ZfV 2001, 659

§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Tatanlastung, Tatzeit)

§ 31 Abs 1 VStG (Verjährung, Verfolgungsverjährungsfrist, rechtzeitige Verfolgungshandlung; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand, Tatzeitkorrektur nach Fristende, „gegen 5.30 Uhr“ statt „gegen 4.00 Uhr“, bloße Spezifizierung der Tatumstände)

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