§ 10a StbG (Voraussetzung für jegliche Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, unter Bedachtnahme auf Lebensumstände jedenfalls entsprechende Kenntnis der deutschen Sprache; umfasst auch die Anspruchsfälle, somit auch § 12 Abs 4 StbG )
§ 12 Z 4 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Rechtsanspruch, Erstreckung der Verleihung)