§ 27 Abs 1 StbG idF vor BGBl 1998/124 (Verlust der Staatsbürgerschaft, Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Antrag, Erklärung, ausdrücklicher Zustimmung, sofern ihm vorher nicht die Beibehaltung ausdrücklich bewilligt worden ist)
§ 27 Abs 1 StbG idF vor BGBl 1998/124 (Verlust der Staatsbürgerschaft, Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit durch Antrag, Erklärung, ausdrücklicher Zustimmung, sofern ihm vorher nicht die Beibehaltung ausdrücklich bewilligt worden ist)