§ 10 Abs 3 StbG (Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes, Absehen nur vom Erfordernis eines 10-jährigen Wohnsitzes)
§ 10 Abs 4 StbG (Verfassungsbestimmung, Verleihung der Staatsbürgerschaft, Bestätigung der Bundesregierung über Interesse der Einbürgerung aufgrund erbrachter oder zu erwartender außerordentlicher Leistungen, Absehen vom Erfordernis des 10-jährigen Wohnsitzes und des gesicherten Einkommens)