§ 1 Abs 1 HVG (Gesundheitsschädigung, Begriff)
§ 73a HVG (besondere Härte; Begriff, ausgeschlossene Valorisierung der Versorgungsrente, ausschließliche Versorgungsleistung; Härteausgleich, Gewährung, Ermessensentscheidung; tatsächliche wirtschaftliche Lage des Antragstellers)