§ 67 Abs 1 Z 10 Bgld JagdG 1988 (Verweigerung der Jagdkarte; wiederholte Bestrafung nach § 194 Abs 2 , „wiederholt“ bedeutet mehr als einmal wegen selbständiger Straftaten bestraft, rechtstechnische Zusammenfassung in einem Bescheid irrelevant)
§ 68 Bgld JagdG 1988 (Entzug der Jagdkarte)