Art 1 Abk zwischen der BReg der Republik Österreich und der Regierung des Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl 1965/365 (sichtvermerksfreie Einreise; Aufenthaltsbewilligung; Erwerbstätigkeit im Inland; Niederlassungsbewilligung; Abwarten im Ausland)