§ 52 Abs 2 Z 3 lit b FrG 1997 (Grenzkontrolle, Zurückweisung, Annahme der beabsichtigten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet aufgrund bestimmter Tatsachen)
§ 52 Abs 3 FrG 1997 (Zulässigkeit der Einreise, Entscheidung, Befragung des Fremden aufgrund glaubhaft gemachten oder sonst bekannten Sachverhaltes; Beweislastverteilung, Beweiserbringung durch Fremden; Befragung, „Verständigungsschwierigkeiten“, rechtliche Relevanz, keine)