§ 75 FrG 1997 (Feststellung betreffend Bedrohung iSd § 57 Abs 1 oder 2 ; türkischer Kurde, Auseinandersetzung mit der allg Situation der Kurden in der Türkei)
VwGH 30.11.1999, 99/18/0023
Nach den Feststellungen der bel Beh wurde der Bf zweimal inhaftiert und geschlagen, weil er PKK-Kämpfer mit Lebensmitteln unterstützt hat. Er ist somit bereits als (vermeintl) PKK-Sympathisant in das Blickfeld der Beh seines Heimatlandes geraten. Jedenfalls vor diesem Hintergrund kann dem Vorbringen des Bf betreffend die allg Situation in der Türkei, die von gehäuften Verletzungen der Menschenrechte von Kurden geprägt ist, nicht von vornherein die Eignung abgesprochen werden, einen den Bf als Angehörigen der kurdischen Minderheit in der Türkei treffende Gefährdung bzw Bedrohung darzutun. Da sich die bel Beh somit infolge Verkennung der Rechtslage nicht mit dem die allg Situation von Kurden in der Türkei betreffenden Berufungsvorbringen auseinander gesetzt hat, Aufhebung wegen inhaltl Rechtswidrigkeit.