§ 39 Abs 1 EisbG (Gefährdungsbereich, Verbot von Handlungen, durch die der Bestand der Eisenbahn oder die sichere Betriebsführung gefährdet werden; Jungwaldkultur, Gras)
§ 41 Abs 1 EisbG (Beseitigungsauftrag; Anordnung zur Freihaltung von Anpflanzungen nicht gedeckt)