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VwGH 26. 5. 2000, 98/02/0191 (EISENBAHNWESEN)

JudikaturEISENBAHNWESENZfV 2001/1271ZfV 2001, 612

§ 18 Abs 3 EisenbahnkreuzungsV (Eisenbahnkreuzung, Übersetzen erst bei vollständig geöffneten Schrankenbäumen und Erlöschen des gelben und roten Lichtes)

VwGH 26.05.2000, 98/02/0191

Das Übersetzen einer Eisenbahnkreuzung ist gem § 18 Abs 3 EisbKreuzungsV auch dann unzulässig, wenn selbst unter der Annahme einer vollständigen Öffnung der Schrankenbäume das rote Licht der zusätzl zur Schrankenanlage bei der Eisenbahnkreuzung angebrachten „Einrichtung zur Abgabe von Lichtzeichen“ noch nicht erloschen ist.

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