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VwGH 30. 6. 1999, 95/03/0215 (EISENBAHNWESEN)

JudikaturEISENBAHNWESENZfV 2001/1270ZfV 2001, 612

§ 20 Abs 3 EisbG (Einfriedungen und Schutzbauten zwischen der Eisenbahn und ihrer Umgebung, Herstellung, Erhaltung und Erneuerung auf Kosten des Eisenbahnunternehmens; Weidezäune, Kostentragung bei erforderlicher Abweichung vom bestehenden Zustand)

§ 39 Abs 1 EisbG (Verbot von Gefährdungshandlungen im Gefährdungsbereich)

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