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VwGH 15. 12. 1999, 98/09/0198 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2001/1259ZfV 2001, 606

§ 97 Abs 1 Oö StGdBG (Verfahren vor der Disziplinaroberkommission; mündliche Verhandlung, Entscheidung in der Sache; Verschlechterungsverbot)

§ 97 Abs 2 lit c Oö StGdBG (Ausnahme von der mündlichen Verhandlung, wesentliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, Zurückverweisung, Verschlechterungsverbot, keines)

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