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VwGH 17. 5. 2000, 97/09/0373 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2001/1258ZfV 2001, 606

§ 3 Abs 1 Z 1 HDG idF vor der Nov BGBl I 1998/99 (Verjährung, ein Jahr ab Kenntnis der Disziplinarbehörde; hier Kenntnis der Intendanzabteilung des Militärkommandos Burgenland)

§ 11 HDG (Disziplinarbehörden, Aufzählung)

§ 71 Abs 1 HDG ( (Einleitungsbeschluss)

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