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VwGH 7. 6. 2000, 2000/01/0150 (BUSCHENSCHANK)

JudikaturBUSCHENSCHANKZfV 2001/1242ZfV 2001, 598

§ 9 Abs 2 Nö BuschenschankG (Untersagung der Ausübung des Buschenschankes durch Gemeinde)

§ 12 Nö BuschenschankG (Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, § 6 Abs 2 und § 7 Abs 3 )

§ 13 Abs 2 Nö BuschenschankG (Bestrafung wegen unbefugter Ausübung des Buschenschankes, Untersagung der Ausübung bei Wiederholungsgefahr; Verständigung der Gemeinde von Untersagung)

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