§ 50 RAO (Anspruch auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung von Rechtsanwälten und deren Hinterbliebenen; Regelung durch Satzung, bestimmte Kriterien)
§ 2 Satzung der Versorgungseinrichtung der Stmk RAK (Anspruch auf Versorgung bei Eintritt des Versorgungsfalles, ua Eintragung in die Liste der RAK)