§ 9 Abs 2 Nö BuschenschankG (Untersagung der Ausübung des Buschenschankes durch Gemeinde)
§ 12 Nö BuschenschankG (Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, § 6 Abs 2 und § 7 Abs 3 )
§ 13 Abs 2 Nö BuschenschankG (Bestrafung wegen unbefugter Ausübung des Buschenschankes, Untersagung der Ausübung bei Wiederholungsgefahr; Verständigung der Gemeinde von Untersagung)